Reisen mit Hunden

Haustiere benötigen auf allen Auslandsreisen (auch in Nicht-EU-Länder) den EU-Heimtierausweis, den man bei jedem Tierarzt erhält.

Der EU-Heimtierausweis belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und per Mikrochip gekennzeichnet wurde. Eine solche Kennzeichnung ist für jedes Tier verpflichtend, da es sicherstellt, dass Tier und Pass zusammengehören. Der Chip selbst soll dabei helfen, ein entlaufenes Tier wieder zu finden. Dafür muss das Tier in der österreichweiten Heimtierdatenbank registriert werden. 

Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate. Ein Impfschutz besteht aber erst nach 21 Tagen. Das bedeutet, dass die Grundimmunisierung mindestens drei Wochen vor Reiseantritt durchgeführt worden sein muss. Die Wiederholungsimpfungen müssen nach den Empfehlungen des jeweiligen Impfstoffherstellers durchgeführt werden.
Einige Mitgliedsstaaten wie Großbritannien, Irland und Malta verlangen spezifische Parasitenbehandlungen, wobei die vorgeschriebenen Behandlungszeitpunkte genau einzuhalten und vom Tierarzt im Heimtierausweis genau dokumentiert werden müssen.


Auf Grund der sich oft rasch ändernden Gesetzeslage ist es empfehlenswert, sich bei den entsprechenden Behörden oder Konsulaten des jeweiligen Landes zu informieren. Folgende Seiten sind hier empfehlenswert:
www.oeamtc.at/laenderinfo
www.petsontour.de


Grundsätzlich ist es sehr empfehlenswert, vor Reiseantritt einen Gesundheitscheck durchführen zu lassen. Bei dieser Gelegenheit können die Vorbeugemaßnahmen für die jeweilige Destination am besten festgelegt werden und welche Medikamente Sie mitnehmen sollten.


Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und sorgenfreien Urlaub!